Bei der Zuwanderung von Fachkräften gemäß Artikel 18b, Sektor- und Arbeitsplatzwechsel

hades • 26 October 2023
3 Kommentare
0 Gefällt mir

Ich möchte diese Frage stellvertretend für mich und alle, die wie ich mit dem Gedanken spielen, die Branche zu wechseln, stellen und teile den Auszug aus dem pdf, in dem die Bundesregierung das Gesetz von Interesse in deutsche Sprache in den Änderungen vom November 2023 erläutert:

 

Weitere Änderungen ab November 2023

 

Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte und Verzicht auf die Verbindung zwischen Qualifikation und Beschäftigung

 

Die beiden zentralen Rechtsgrundlagen für Aufenthaltserlaubnisse für Fachkräfte mit Berufsausbildung (§ 18a AufenthG) und Fachkräfte mit akademischer Ausbildung (§ 18b AufenthG) werden in doppelter Hinsicht geändert:

 

Erstens hat man nun einen Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. 

Zweitens wird die Beschränkung aufgehoben, dass man nur aufgrund der mit dem Berufsabschluss vermittelten Befähigung arbeiten darf. Wenn man also eine qualifizierte Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss vorweisen kann, ist man bei der Jobsuche nicht auf Beschäftigungen beschränkt, die in Verbindung mit dieser Ausbildung stehen. Ausnahmen gibt es für reglementierte Berufe.

 

 ........................................

 

Der obige Abschnitt ist auf der make it germany-Webseite verfügbar.

Auf der Seite zum entsprechenden Gesetz im Bundestag steht, dass das Gesetz am 18. November 2023 in Kraft treten wird.

 

Meine Frage ist, dass ich ein Visum nach Deutschland als Bachelor-Absolvent mit Artikel 18b bekommen habe. Ich habe volle Gleichwertigkeit. Ich möchte den Beruf, aus dem ich komme, nicht mehr ausüben. Und ich habe einen anderen Job mit einem besseren Gehalt in einem anderen Unternehmen gefunden. Das Unternehmen ist ein deutsches Unternehmen. Habe ich das Recht, nach dem 18. November zu wechseln?

Diese Änderung scheint es denjenigen, die bereits eine Aufenthaltserlaubnis haben, zu ermöglichen, in anderen Sektoren oder außerhalb des Bereichs des Abschlusses zu arbeiten. Habe ich das falsch verstanden?

 

Kategorie
Arbeitserlaubnis

Antworten (3)

Moderation

Hallo hades,
Vielen Dank für Deine wertvolle Nachricht.
Wie toll, dass Du bereits einen anerkannten Abschluss und sogar ein Visum nach §18 AufenthG erhalten hast. Das bedeutet, dass Du noch nicht in Deutschland bist und noch keinen Aufenthaltstitel beantragt hast, oder?
.
Zu Deiner Frage: Du hast den Teil in dem geplanten Fachkräfteeinwanderungsgesetz richtig verstanden. Geplant ist, dass die zukünftige Position nicht mehr studienrelevant sein muss. Allerdings muss hier zusätzlich angemerkt werden, dass es noch nicht ganz klar ist, ob ein bereits bestehender Aufenthaltstitel die neuen Möglichkeiten ausschöpfen kann. Hierzu finden sich leider keinerlei weitere Informationen. Ich habe mich an eine Beratungsstelle gewandt und warte derzeit auf ihre Antwort.
Ebenso möchte ich gerne hinzufügen, dass zwar der Beschluss vorliegt, jedoch das Startdatum noch nicht final bestätigt wurde. Derzeit ist das alles für den 18. November geplant, jedoch ist vielen noch unklar, ob es ab dem Zeitpunkt in Kraft treten wird.
Ich melde mich gerne zurück, sobald ich Neuigkeiten habe.
Sag mir gerne Bescheid, falls Du weitere Fragen hast.

hades

Hallo,

Danke für deine Antwort. Ich bin derzeit mit einem 18b-Visum in Deutschland und arbeite seit 5 Monaten. Ich bin sowohl mit meinem Arbeitgeber als auch mit der Stelle, für die ich arbeite, unzufrieden. Mir wurde ein Job in einer anderen Branche mit einem höheren Gehalt und kürzeren Arbeitszeiten angeboten. Und ich möchte mit dem neuen Gesetz im November in diesen Job wechseln.

Die Karte für meine 1-jährige Aufenthaltserlaubnis erhalte ich im November.

Der Grund, warum ich sage, dass es am 18. November in Kraft treten wird, ist, dass auch der Bundestag dem entsprechenden Gesetz zugestimmt hat.
So steht es auf der Seite.

https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-weiterentwicklung-der-fachk…

Moderation

Hallo hades vielen Dank für Deine Rückmeldung.
Leider ist in der aktuell veröffentlichten Version des Gesetzestextes nicht festgehalten, ob ein Wechsel für bereits bestehende Aufenthaltstitel ebenfalls ermöglicht wird. Die Auslegung ist hier leider sehr unterschiedlich.
Die von uns angefragten Stellen können uns bisher leider auch keine genaue Einschätzung geben, wie das dann zukünftig in der Praxis gehandhabt wird. Dazu kann voraussichtlich ab in Kraft treten des Gesetzes Deine zuständige Ausländerbehörde weitere Informationen bereitstellen.
Sobald es Neuerungen gibt, kannst Du Dich auf unseren Webseiten informieren:
- Blaue Karte
- Fachkräfte
Ich wünsche Dir, dass ein Wechsel für Dich bald möglich wird. Sag mir gerne Bescheid, wenn Du weitere Fragen hast.

Um an der Unterhaltung teilzunehmen melde dich an oder registriere dich.