Ausbildung ohne Passport während des Asylverfahrens

Pedro • 7 November 2023
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Hallo liebe TIG Community

Ich habe im Internetnachgeschaut welche Möglichkeiten es gibt als Asylbewerber eine Ausbildung zu machen und dabei viele Webseiten gelesen und mit ein paar Freunden gesprochen. Trotzdem haben sich noch Fragen ergeben. Ich würde es sehr zu schätzen wissen, wenn Sie mir helfen könnten.

  1. Ist ein Passport erforderlich um eine Ausbildung zu machen? Kann ein Asylbewerber mit einem Ausweis aus seinem Heimatland einen Ausbildungsplatz bekommen?
  2. Ist es realistisch darauf zu hoffen vom ersten Tag nach dem Stellen des  Asylgesuchs an nach einer schulischen Ausbildung suchen zu können? Wenn ja, In welchen Bereichen gibt es schulische Ausbildungen?
  3. Was soll man machen wenn sein Lebenslauf nicht beeindruckend ist? Wegen der vielen Lücken und des hohen Alters:( Wie schwer wird es sein vor dem Abschluss des Asylverfahrens einen dualen Ausbildungsplatz zu bekommen?
  4. Wird eine Ausbildung mich vor Abschiebung schützen insofern meinen Antrag abgelehnt wird?
  5. Wird ich in einen anderen Dublin-Staat überstellt werden, selbst wenn ich es geschafft habe einen Ausbildungsvertrag zu unterschreiben?

Vielen Dank!

Kategorie
Ausbildung

Antworten (5)

Moderation

Hallo Pedro
vielen Dank für deine ausführliche Frage. Es ist toll, dass du gerne eine Ausbildung machen möchtest.
Da du schreibst, dass du im aktuell noch im Asylverfahren bist, gehe ich davon aus, dass du aktuelle eine Aufenthaltsgestattung (grünes Dokument) hast.
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Es gibt, wie du schon weißt, verschiedene Punkte, die du beachten solltest.
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1. Es ist wichtig, dass du ein Dokument hast, was deinen Aufenthalt hier in Deutschland nachweist. In dem Fall ist eine Aufenthaltsgestattung völlig ausreichend.
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2. Wann hast du denn deinen Asylantrag gestellt? Die Erwerbstätigkeit ist im Normalfall zuerst nicht gestattet, dafür muss extra eine Arbeitserlaubnis beantragt werden. So eine Arbeitserlaubnis kannst du bei der Ausländerbehörde beantragen, dafür brauchst du aber bereits einen Ausbildungsvertrag (Duale Ausbildung).
Eine Arbeitserlaubnis wird meist erst nach einem Aufenthalt in Deutschland von 9 Monaten erteilt. Wie lange bist du denn bereits hier?
Wichtig: Bei einer schulischen Ausbildung ist keine Arbeitserlaubnis notwendig.
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Informationen zur Schulischen Ausbildung findest du hier: https://handbookgermany.de/de/vocational-training-school
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Informationen zur Dualen Ausbildung findest du hier: https://handbookgermany.de/de/vocational-training-dual
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3. Es ist realistisch während dem Asylverfahren eine Ausbildung zu beginnen. Um einen Ausbildungsplatz zu erhalten sind u.a. zwei Nachweise wichtig: Nachweis über ein Deutschniveau von B2 (teilweise kann auch weniger verlangt werden) und Nachweis über einen Schulabschluss. Hast du denn bereits einen Schulabschluss und weißt du bereits, welchem Schulabschluss er in Deutschland entspricht?
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4. Bei einer Ablehnung deines Asylantrages erhältst du im Normalfall eine Duldung. Eine Duldung kann, wenn man eine Ausbildung macht, in eine sogenannte Ausbildungsduldung umgewandelt werden. Dazu kannst du dich aber beraten lassen, sobald das eine Rolle spielt. Natürlich kann bei Ablehnung des Asylantrages auch eine Klage eingereicht werden. Hier findest du eine Übersicht deiner Rechte: https://handbookgermany.de/de/rejected-asylum
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5. Sollte bereits ein Asylantrag in einem anderen EU-Staat gestellt worden sein, ist dieser Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig und der Antrag in Deutschland könnte als Dublin-Fall abgelehnt werden. Hier mehr Informationen zum Dublin-Verfahren: https://handbookgermany.de/de/dublin-procedure
Falls das bei dir der Fall sein sollte, solltest du dich schnellstmöglich an eine Asylverfahrensberatung in deiner Nähe wenden und dir ausführliche Informationen zu deinem Fall einholen. Leider bleiben auch bei einem unterschriebenen Ausbildungsvertrag die Dublin-Regelungen gültig.
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Könntest du mir deine Stadt nennen? Dann würde ich dir eine Asylverfahrensberatungsstelle suchen, wo du mehr Informationen zum Asylverfahren und zum Dublin-Verfahren erhalten kannst.
Außerdem würde ich dir gerne eine Beratungsstelle vom Jugendmigrationsdienst (JMD) heraussuchen, dort kannst du bei allen weiteren Fragen zur Ausbildung begleitet werden.
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Ich wünsche dir alles Gute und bin natürlich bei weiteren Fragen erreichbar.
Viele Grüße
Daniela

Pedro

Hallo @Daniela und vielen Dank für deine Antwort

1. Könntest du mir bitte sagen wie lange es dauert bis man eine Aufenthaltsgestattung bekommt? Kann jeder Asylbewerber sie bekommen? Selbst wenn man nur einen Ausweis oder einen Führerschein aus seinem Herkunftsland aber keinen Pass hat?
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2. Ich bin noch nicht im Asylverfahren weil ich noch keinen Asylantrag gestlellt habe, Weder in Deutschland noch in einem anderen Eu-Staat. Ich befürchte, dass ich wegen des Visums von dem anderen Eu-Staat dorthin überstellt werden werde. Sie nehmen Fingerabdrücke ab, bevor ein Visum ausgestellt wird.
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3. Ich habe einen Schulabschluss (nach der elften klasse in der Schule - Technical and Vocational Branch ) und einen "Associate Degree - Computer Software". Aber das ist schon lange her und ich habe nie in diesem Bereich gearbeitet. Vor 5 Jahren habe ich einen Kurs gemacht zum Tischler (7-monatiger kurs - irgendwie wie eine Ausbildung). Ich bin für alles offen, was möglich ist: Tischler, Elektriker, .... Hauptsache ist, dass ich etwas lerne, die Gelegenheit bekomme in Deutschland zu bleiben und nach der Ausbildung einen Beruf ausübe.
Seit Jahren beschäftige ich mich mit der deutschen Sprache. Leider habe ich in der letzten Zeit das teilweise verlernt. Aber B2 klingt erreichbar. Ich würde nur ein paar Monate brauchen.
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Ich bin noch nicht in Deutschland. Ich versuche mich zu informieren, bevor ich mich auf den Weg mache.
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Vielen Dank Daniela, dass du dir die Zeit nimmst
Das ist sehr nett von dir!
Pedro

Moderation

Hallo Pedro
danke für die erneuten Rückfragen.
Eine Aufenthaltsgestattung weist nach, dass sich eine Person im Asylverfahren befindet. Das Dokument hat man während dem gesamten Asylverfahren.
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Zu deinen sonstigen Fragen. Eine Einreise mit Schengen Visum ist für einen kurzzeitigen touristischen Aufenthalt (90 Tage innerhalb 180 Tagen) möglich. Für den langfristigen Aufenthalt könntest du dir auch das Visum zum Absolvieren einer Berufsausbildung anschauen: https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/arten/berufsausb…
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Es gibt verschiedene Voraussetzungen, welche du für die Beantragung erfüllen musst. Wenn du mir sagst, in welchem Land du aktuell wohnst, kann ich dir das Merkblatt der deutschen Auslandsvertretung heraussuchen.
Je nach Arbeitgeber können weitere Voraussetzungen gefordert werden. Deutschniveau B1 reicht in der Regel aus. Auch das Alter kann eine Rolle spielen. Bist du bereits älter als 45 Jahre?
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Melde dich gerne mit weiteren Informationen zurück.
Viele Grüße
Daniela

Pedro

Daniela _Community Managerin
Hallo Daniela
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Ich wohne im Iran und bin 35 Jahre alt und wusste nicht dass, eine Ausbildung in Frage kommt auch wenn man älter als 24 ist. Weil ich versuchte mit ein Paar Ausbildungsbetrieben(Tischlereien - ich bin auch für andere Berufe offen) per E-Mail Kontakt aufzunehmen aber niemand meldet sich zurück!
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Vielen Dank für deine Antwort
Viele Grüße
Pedro

Moderation

Hallo Pedro
danke für die weiteren Infos.
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Tatsächlich spielt das Alter eine Rolle. Zum Beispiel ist eine schulische Ausbildung ab 25 Jahren in der Regel nicht mehr möglich. Du möchtest aber, soweit ich es verstehe, eine duale Ausbildung in einem Betrieb machen. Dual bedeutet Arbeit im Betrieb und Besuch einer Berufsschule. Hier mehr Informationen zur dualen Ausbildung: https://handbookgermany.de/de/vocational-training-dual
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Zum Visum zur Berufsausbildung. Soweit die Voraussetzungen alle erfüllt sind, hast du die Möglichkeit, dieses Visum zu beantragen. Voraussetzungen sind u.a. Deutsch auf B1 Niveau und die Sicherung des Lebensunterhaltes. Den Lebensunterhalt kannst du aber zum großen Teil oder sogar vollständig durch das Ausbildungsgehalt decken.
https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/arten/berufsausb…
Es gibt noch das Visum zur Ausbildungsplatzsuche, das ist aktuell tatsächlich nur bis 25 Jahre möglich. Es soll auf 35 Jahre erhöht werden mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz, welche aber noch nicht in Kraft ist.
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Hier kannst du noch einmal nachlesen, wie du am besten einen Ausbildungsplatz findest:
https://handbookgermany.de/de/vocational-training-dual#faq_996
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Hier findest du eine Übersicht, wo du nach Ausbildungsplätzen suchen kannst:
https://www.make-it-in-germany.com/de/arbeiten-in-deutschland/job/jobsu…
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Hier kannst du nach Ausbildungsplätzen suchen:
https://workeer.de/de
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Viele Grüße
Daniela

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