Aufenthaltskarte

Frieden • 23 April 2024
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Hallo!

Ich bedanke mich erstmal sehr beim TiG-Team für die Unterstützung und die Beantwortung der gestellten Fragen. 

In meinem Fall geht es darum:

Ich bin im Rahmen des Familiennachzugs zu meiner ausländischen Ehefrau nach Deutschland eingezogen. Kurz danach haben wir ein  Kind bekommen. Aufgrund von immer kommenden Problemen und Missverständnissen ist aber ein Zusammenleben unmöglich geworden. Und da ich vor ein paar Wochen meine Arbeit beendet und keine Unterkunft in Deutschland habe, sah ich mich gezwungen, zunächst zu meiner Heimat auszureisen. Nun bin ich im Besitz einer Fiktionsbescheinigung, welche noch ein paar Monate dauert. Den Aufenthaltstitel habe ich bereits beantragt, aber der wird postalisch zu meiner Adresse in Deutschland zugestellt, wo ich nicht mehr wohnhaft bin. Ich habe jedoch vor, zurück nach Deutschland einzuziehen, denn ich kann nicht weit weg meinem Kind leben. Meine Frage lautet: Besteht die Möglichkeit, dass ich persönlich bei der Ausländerbehörde vorspreche und den Aufenthaltstitel ausgehändigt bekomme, sobald er abholbereit ist? Oder kann mein Aufenthaltstitel nicht verlängert werden, da meine Frau und ich uns voneinander getrennt haben? (Zur Scheidung ist es noch nicht gekommen). 

Außerdem will ich noch gern wissen, wenn ich eine Arbeit und eine Unterkunft in einer anderen Stadt finde, kann ich dann einen neuen Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen?

Vielen Dank im Voraus. 

Beste Grüße                                             Frieden 

Antworten (2)

Moderation

Hallo Frieden , das klingt wirklich nach einer sehr schwierigen Zeit für dich. Es tut mir leid zu hören, dass du in solcher Situation bist, besonders wenn es um deine Familie und die Zukunft deines Kindes geht. Ich schlage vor, dass du dich zunächst mit der Ausländerbehörde in Verbindung setzt, um sicherzustellen, dass du persönlich vorsprechen und deine Aufenthaltserlaubnis persönlich abholen kannst. Ich verstehe, dass du dich fragst, ob du, wenn du eine Aufenthaltserlaubnis bekommst, einen Antrag auf eine ganz neue Aufenthaltserlaubnis stellen kannst. Allerdings musst du zuerst prüfen, ob du von deinem neuen Aufenthaltstitel in den neu beantragten Titel wechseln kannst und ob du alle Voraussetzungen für den neuen Titel erfüllst. Deshalb empfehle ich dir, dich vorher an eine Migrationsberatungsstelle zu wenden, die dich durch den ganzen Prozess begleiten kann: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/.
Übrigens haben wir auf unserer Internetseite Informationen zum eheunabhängigen Aufenthaltsrecht zusammengestellt. Bitte, schau dir den Link an - vielleicht findest du dort wichtige Informationen, die du noch nicht kennst: https://handbookgermany.de/de/independent-residence-title-spouses Falls du noch Fragen hast, melde dich einfach bei mir. Liebe Grüße Barbara

Frieden

Hallo Barbara!

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Ich werde mich ja an eine Migrationsberatungsstelle wenden.
Vielen Dank nochmal.

LG
Frieden

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