Sehr geehrter Damen und Herren,
ich habe eine Frage über aufthg 25a
absatz 2, mein Bruder hat aufenthaltstitel nach 25a absatz 1 und meine Eltern haben als Eltern gut integrierte jugendliche Aufenthaltstitel nach parageraph 25 a absatz 2 erhalten, wenn mein Bruder
Niederlassungserlaubnis beantragt und das erteilt wird ,können meine Eltern nach ablauf aktuelle
Aufenthaltstitel 25a absatz2 )dasselbe
Aufenthaltserlaubnis verlängern? Oder müssen meine Eltern Aufenthaltsgesetz ändern?
Vielen Dank
Ich wollte wissen ,ob das selbe Aufenthaltstitel 25a abs2 für den Eltern verlängert wird?weil mein Bruder nicht mehr den Aufenthaltstitel nach 25a abs1 hat.
Vielen Dank
Liebe Aria , zu Deiner konkreten Frage bezüglich der Aufenthaltstitel Deiner Eltern muss ich Dich an eine Migrationsberatungsstelle verweisen. Diese rechtliche Frage muss sorgfältig geprüft werden, um die beste Lösung für deine Eltern zu finden. Ich schicke dir einen Link, wo du eine Beratungsstelle findest: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/ Wenn du Hilfe bei der Suche brauchst, lass es mich bitte wissen. Liebe Grüße Barbara
Hallo Aria
könntest du mir noch zwei Informationen zur Situation geben, damit ich dir noch mehr Auskunft geben kann.
- Wie alt ist dein Bruder? Ist er bereits 18 Jahre?
- Habt ihr schon geprüft, ob die Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis erfüllt sind?
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Viele Grüße
Daniela