Sehr geehrte Damen und Herren
mein Name ist Atiq Ataie . Zeit 2017 bin ich in Deutschland und meine Aufenthalts Erlaubnis ist Abschiebungverboten 25 Abs 3 zur Zeit arbeite ich und habe ich eine Wohnung mit 40 Quadratmeter Wohnfläche und zeit fünf Monate habe ich geheiratet und meine Frau hat Aufenthalt in Frankreich . Können Sie mir bitte sagen wie kann ich meine Frau nach Deutschland bringen
mit freundlichen Grüßen
Atiq Ataie
Hallo Daniela
Ich danke dir für deine Antwort.
In Frankreich gibt es zwei verschiedene Aufenthaltstitel eine ist für anerkannter Flüchtling und die andere ist subsidiärer schutz die meine Frau hat. normalerweise gibt es für vier Jahre und nach vier Jahren muss verlängert werden. momentan hat sie eine Reise Pass und sie kann für drei Monaten bei mir bleiben und nach drei Monaten muss sie wieder zurück nach Frankreich fahren und drei Monaten dort bleiben und wieder zurück nach Deutschland kommen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Atiq Ataie
Atiq Ataie Danke für deine Rückmeldung, ich recherchiere und melde mich schnellstmöglich bei dir zurück!
Hallo Atiq Ataie ,
danke für deine Rückmeldung. Gerne möchte ich dir hier einen kurzen Überblick geben. Zusätzlich wäre es in deiner Situation hilfreich, eine Beratungsstelle aufzusuchen, die sich alles noch einmal konkret anschaut.
.
Beim Nachzug von Ehegatten müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Unter anderem:
- Deutschniveau A1 deiner Frau mit Nachweis
- eine in Deutschland gültige Ehe + Ehezertifikat
- Gesicherter Lebensunterhalt (genug Einkommen für euch)
- Ausreichend Wohnraum (für euch beide)
- Ein gültiger Aufenthaltstitel deiner Frau in Frankreich
- Ein gültiger Aufenthaltstitel von dir in Deutschland
.
Hier findest du die Übersicht der deutschen Auslandsvertretung in Frankreich: https://allemagneenfrance.diplo.de/fr-de/service/visa/-/2518554
.
Bedenke, dass Visaverfahren sehr lange dauern können und die Aufenthaltstitel für die ganze Zeit gültig sein müssen.
.
Zusätzlich kann es sein, dass mit deinem Aufenthaltstitel nach §25.3 AufenthG ein humanitärer Grund nachgewiesen werden muss. Hierfür ist es wichtig, noch einmal in Kontakt mit einer Beratungsstelle zu treten.
.
Wenn du bestimmte Voraussetzungen erfüllst, könntest du bereits in eine Niederlassungserlaubnis wechseln. Hier findest du eine Übersicht, was erfüllt sein muss: https://handbookgermany.de/de/permanent-residence#faq_566
.
Möchtest du mir die nächste größere Stadt nennen, dann kann ich dir eine Migrationsberatungsstelle heraussuchen, an die du dich für eine ausführliche Beratung wenden kannst.
.
Viele Grüße
Daniela