Arbeitsvertrag Arbeitserlaubnis

Doganpinar • 8 Juli 2024
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Ich bin am 06.06.2024 mit einem 3-monatigen Schengen-Saisonarbeitervisum nach Bulgarien gekommen, um dort zu arbeiten. Nachdem ich zehn Tage lang gearbeitet hatte, erfuhr ich, dass das Unternehmen ein Betrüger war, also kündigte ich meinen Job und kehrte in die Türkei zurück.

 

Dann kam ich nach Deutschland, um meine Tante zu besuchen, damit mein Schengen-Visum nicht verschwendet wurde. Während meines Besuchs erhielt ich ein Stellenangebot von einem Unternehmen hier.

 

Das Einwanderungsrecht sieht vor, dass ich ein Fachkräftevisum nach Artikel 24 18 b beantragen kann. Wenn Sie während Ihres Besuchs mit einem Schengen-Visum ein Jobangebot erhalten, können Sie in einem qualifizierten Job außerhalb Ihres Fachgebiets arbeiten, ohne in Ihr Land zurückkehren zu müssen.

 

Ich möchte wissen, ob ich mit dem Jobangebot, das ich während meines Besuchs erhalten habe, bei der Ausländerpolizei ein Arbeitsvisum beantragen kann.

 

Ich habe übrigens einen Bachelor-Abschluss in öffentlicher Verwaltung. Die Universität und der Fachbereich, an dem ich studiere, erscheinen auf der Anabim-Seite als h+.

Kategorie
Arbeitserlaubnis

Antworten (1)

Moderation

Hallo Doganpinar ,

willkommen auf der Plattform und vielen Dank für deine Frage. Ich habe deinen Namen aus Datenschutzgründen entfernt.

 

Erstens, es tut mir leid, dass das Unternehmen ein Betrüger war und du deinen Job kündigen musstest. Und nun zu deiner Frage. Du hast Recht, dass es seit den Änderungen vom November 2023 nun grundsätzlich möglich ist, mit einem Schengenvisum oder visumfreien Kurzaufenthalt in die §18a/b (Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte) zu wechseln. Das ist aber leider nur für Menschen aus bestimmten Ländern möglich und Türkei zählt nicht dazu. Hier die Quelle, wenn du dich ausführlicher informieren möchtest: https://www.ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Spurwechsel.pdf Auf Seite 7, "b. Mit Schengenvisum oder visumfreiem Kurzaufenthalt in § 18a/b" steht die Staatsangehörigkeit "eines in Anhang II der Verordnung (EU) 2018/1806 aufgeführten Staates" als Voraussetzung dieser Regelung. Türkei ist nicht mit aufgelistet. Es tut mir leid, dass das nicht geht.

Gleichzeitig zeigt sich diese Möglichkeit in der Praxis sowieso schwer umsetzbar aufgrund von kurzer Dauer eines Schengen-Visums. Wenn man unbedingt diesen Weg versuchen möchte, wird empfohlen, mit einem*r Rechtsanwält*in per Eilverfahren zu probieren, was natürlich viel Geld kostet und auch nicht garantiert, dass der Wechsel am Ende klappt.

Wenn du aber bereits einen*r Arbeitgeber*in in Deutschland gefunden hast, der*die dich anstellen möchte, könnte das beschleunigte Fachkräfteverfahren eine Möglichkeit für dich sein. Zwar musst du erstmal zurück in die Türkei rechtzeitig vorm Ablauf deines Schengenvisums aber das Visumverfahren würde somit schneller laufen als sonst. Du könntest deine*n Arbeitgeber*in fragen, ob er*sie das mit dir machen würde. Mehr Infos dazu findest du hier: https://www.make-it-in-germany.com/de/unternehmen/einreise/das-beschleunigte-fachkraefteverfahren

Ansonsten hast du die Möglichkeit, regulär ein Arbeitsvisum für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung (§18b) mit einem vorliegenden Arbeitsplatzangebot oder die neue Such-Chancenkarte (§20a) zur Arbeitssuche zu beantragen.

Ich hoffe diese Infos waren hilfreich und ich drücke dir die Daumen, dass du bald in Deutschland einen Aufenthaltstitel bekommst.

Melde dich gerne, wenn du noch Fragen hast.

 

Viele Grüße

Seoyoung

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