Arbeitserlaubnis

Sonnenschein86 • 21 Februar 2024
3 Kommentare
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Hallo, 

mich frage nicht für mich selber, sondern für meinen Freund. Er sucht eine Arbeit in Deutschland, ist gut ausgebildet (Maschinenbauingenieur, Master im Management, MBA), Deutsch B1. Wir fragen uns nun was es mit der Verpflichtungserklärung auf sich hat. Darf er dann arbeiten (z.B. in Form eines Nebenjobs), kann die Erklärung bei Erteilung der Chancenkarte helfen? 
Und eine Voraussetzung für die Chancenkarte ist auch der Nachweis über Einkommen, aber wie findet man eine Arbeit ohne Arbeitserlaubnis? 
Wir kommen nicht weiter…vielleicht kann uns jemand helfen. 

Gruß Sonnenschein89

Kategorie
Arbeitssuche

Antworten (3)

Moderation

Hallo Sonnenschein86
schön, dass du deinen Freund unterstützt.
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Ich verstehe seine Situation leider noch nicht vollständig. Hierzu ein paar Fragen:
1. Wohnt er bereits in Deutschland oder noch in einem anderen Land?
- Wenn in Deutschland, welchen Aufenthaltstitel hat er denn aktuell?
- Wenn noch nicht in Deutschland, in welchem Land wohnt er?
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Grundsätzlich muss man eine Arbeitserlaubnis immer bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Um diesen Antrag zu stellen, muss man ein Arbeitsangebot einreichen und das Arbeitsangebot muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen (u.a. Mindestlohn).
Das heißt zuerst braucht man immer das Jobangebot und danach beantragt man die Arbeitserlaubnis bei der Ausländerbehörde. Die meisten Arbeitgeber kennen diesen Prozess und wissen, dass dafür Zeit eingeplant werden muss. Eine Arbeitserlaubnis braucht man in den meisten Fällen für jede Art der Arbeit (Minijob, Arbeit als Fachkraft, Ausbildung).
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Weil du die Verpflichtungserklärung erwähnst: Je nach Visum, zum Beispiel beim Visum zur Arbeitssuche oder Ausbildungssuche, muss man nachweisen, dass man seinen Lebensunterhalt selbst sichern kann. Das kann über das zukünftige Gehalt ausreichen. Eine Verpflichtungserklärung ist nicht unbedingt notwendig.
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Weil du die Chancenkarte erwähnst: Aktuell gibt es die Chancenkarte noch nicht, sie ist aber geplant und soll im Juni diesen Jahres kommen. Auf handbookgermany.de wird es mehr Informationen dazu geben.
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Hier noch Infos, wo man am besten nach einem Job suchen kann: https://handbookgermany.de/de/jobsearch-and-application#faq_108
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Melde dich gerne bei weiteren Fragen. Sobald du mir mehr Infos zur Situation deines Freundes gibst, kann ich auch noch einmal detaillierter antworten :)
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Viele Grüße
Daniela

Sonnenschein86

Hallo Daniela,
Vielen Dank für die Antwort!!
Er hat jetzt sein Studium beendet (in Belgien), und hatte ein Studentenvisum. Nun im März wird er in Ecuador sein und was dann passiert, ist noch nicht ganz klar. Er hat eine Aufenthaltskarte in Belgien bekommen. Evtl. steht eine Arbeit ab April in Polen in Aussicht (die aber letztendlich nur dazu dient Geld zu verdienen, bis er eine andere Arbeit gefunden hat).
Im Juli möchte er sich für die Chancenkarte bewerben. Voraussetzung dafür ist die Sicherung des Lebensunterhalts mit regelmäßigen Einkommen oder ausreichendem Kapital. Die Frage dazu ist, ob ein Jobangebot ausreicht, um das nachzuweisen.

Gruẞ Sonnenschein

Moderation

Hallo Sonnenschein86
danke für die Rückmeldung.
Mit einem abgeschlossenen Studium könnte er sich auch direkt auf einen Job als Fachkraft (§18b) in Deutschland bewerben. Das belgische Studium sollte im Normalfall in Deutschland anerkannt sein. Hier könntet ihr bei einer Beratungsstelle zur Anerkennung genauere Informationen bekommen.
Für den Antrag auf einen Aufenthalt zur Fachkraft müsste dann das Arbeitsangebot mit erfülltem Mindesteinkommen vorgelegt werden.
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Für die ab Juni 2024 kommende Chancenkarte muss nach aktuellen Informationen kein Arbeitsangebot vorlegt werden, denn die Chancenkarte ist für Menschen, die auf Jobsuche sind. Bei einem anerkannten Abschluss (volle Gleichwertigkeit des Abschlusses in Deutschland) kann er die Chancenkarte erhalten, ohne andere Voraussetzungen (Sprache, Alter, etc.) zu erfüllen.
Aber natürlich muss er während dieser Zeit auf Jobsuche seinen Lebensunterhalt sichern, hier könnte dann Gespartes, eine Verpflichtungserklärung oder ein Nebenjob helfen.
Die Infos hierzu findest du unter "weitere Neuerungen ab Juni 2024": https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/fachkraefteeinwa…
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Eine Rückfrage habe ich noch: Ist dein Freund EU-Staatsangehöriger oder hat er die Staatsbürgerschaft aus einem anderen Land? Je nach dem gibt es vielleicht noch weitere Optionen.
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Viele Grüße
Daniela

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