Guten Abend
Ich bin Motandi , studentin , die aus der Ukraine geflogen ist. Momentan befinde ich mich seit einer weiler bei einem bekannter von mir hier in Clausthal - Zellerfeld , und bin in Deutschalnd seit den 15.03.2022 . Aber bis jetzt bin ich noch nicht regiestriert . Hiermit möchte ich wissen , was tun , um sie registrieren zu lassen sowie eine Hunterkunft zu bekommen .
Da würde ich gern mein Studium fortführen ,also verfüge ich über eine Bedingte Zulassung von TU Clausthal .
Für irgendwelche Infos werde ich sehr dankbar .
Mit freundlichen Grüßen
Guten Tag !
Ich habe die Ukraine-Seite leider nicht gefunden . ich finde es besser , dass die Fragen hier besprochen werden könnten .
Ich kann die Infos dir auch sehr gerne hier geben.
Wie du bestimmt schon gehört hast, können Menschen, die die Ukraine nach dem 24.02.2022 verlassen haben, sich bis Ende August ohne Probleme in Deutschland ohne Visum aufhalten. Es ist egal, ob sie die ukrainische Staatsangehörigkeit haben oder nicht.
Du kannst dich bis Ende August in der Ausländerbehörde registrieren, die bei dir in der Nähe ist. Dann bekommst eine Unterkunft und finanzielle Unterstützung.
Wenn du im Moment in Clausthal-Zellerfeld wohnst, dann ist die Ausländerbehörde in deiner Nähe in Goslar. Hier findest du Adresse, Öffnungszeiten und weitere Informationen der Ausländerbehörde:
https://www.landkreis-goslar.de/index.phtml?mNavID=1749.57&sNavID=1749…
Es kann sein, dass die Ausländerbehörde dich irgendwo anders zum Wohnen schickt. Die Menschen, die sich registrieren und eine Unterkunft brauchen, können oft leider nicht selbst entscheiden, wo sie leben werden.
Wichtig für die Registrierung ist auch, welche Staatsangehörigkeit du besitzt. Davon hängt ab, welche Aufenthaltserlaubnis du bekommen kannst. Hast du einen ukrainischen Pass oder einen anderen?
Guten Tag Tanja Friesen
Ich bedanke mich für die Antwort . Ich habe einen studentischen Aufenthalt , der bis 2025 abläuft . Was betrifft meiner Staatsangehörigkeit , stamme ich aus einem Drittstaat . Könnte ich mit der Bedingte Zulassung hier für ein Visum beantrangen ?
Beste Grüße
Ah vielen Dank für die Infos. Du kannst bis zum 31. August auf jeden Fall einen Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis stellen ohne das Visumsverfahren nachholen zu müssen. Das heißt, du müsstest nicht aus Deutschland ausreisen und mit dem Visum neu einreisen. Leider weiß ich nicht genau, welche Auflagen die bedingte Zulassung von der TU hat.
Es kann übrigens sein, dass du auch ohne ukrainische Staatsangehörigkeit Anspruch auf den Aufenthalt nach §24 Aufenthaltsgesetz hast. In diesem Fall dürftest du auch studieren. Falls nicht, könntest du schauen, ob du die Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel für ein Studium erfüllst. Leider ist sowas online immer sehr schwer einzuschätzen. Ich würde dir bei dieser wichtigen Frage einen Termin für eine Beratung in einer spezialisierten Beratungsstelle empfehlen. Dort können die Berater*innen sich alle Unterlagen genau angucken und eine Empfehlung geben. Wenn du möchtest, kann ich dich bei der Suche nach so einer Beratungsstelle unterstützen.
Ich werde sehr dankbar , wenn du mich bei der Suche nach einer Beratungsstelle unterstützen könntest . Da kann ich nicht so gut mit der Dinge umgehen .
Na klar, gerne. Soll ich nach einer Vor-Ort-Beratungsstelle in deiner Nähe suchen? Und in welcher Sprache wäre die Beratung für dich am besten?
Bevorzugung von Clauthal - Zellerfeld - Goslar oder Wolfenbüttel . Bezüglich der Spracher , Lieber in französischer , wenn nicht in deutscher Sprache passt auch , da werde ich mit meiner bekannte , die wird für mich übersetzen .
Hi francky motandi,
ich habe einige verschiedene Beratungsstellen gefunden.
Hier ist eine Liste der Beratungsstellen in Wolfenbüttel (alles was links im grünen Kasten ist):
https://www.wolfenbuettel.de/media/custom/3413_1283_1.PDF?1651002681
In Goslar gibt es diese Migrationsberatungsstellen:
- Beartung von der Arbeiterwohlfahrt: https://www.awo-region-harz.de/%C3%BCber-uns/unsere-dienstleistungen/mi…
- Beratung von Caritas: https://www.caritas-goslar.de/
- Beratung für Flüchtlinge aus der Ukraine von der Integrationsbeauftragten der Stadt Goslar (Frau Galina Gerhart, Tel.: 05321/704395, E-Mail: galina.gerhart@goslar.de)
Ich konnte leider auf den Webseiten der Beratungsstellen nicht herausfinden, ob dieBeratung auch auf Französisch möglich ist. Wenn du dich aber für eine Beratungsstelle entschieden hast, kann ich gezielt nachfragen und dir Bescheid sagen.
Wenn Du schon bis 2025 eine Aufenthaltserlaubnis für ein Studium hast, dann wird Paragraph 24 vermutlich nicht in Frage kommen. Deine Aufenthaltserlaubnis besteht ja weiter und wurde offenbar schon vor dem 24.02. beantragt oder auch erteilt.
Danke für den Hinweis! So wie ich das verstanden habe, ist es die ukranische Aufenthaltserlaubnis fürs Studium, um die es hier geht oder francky motandi ?