Ein Asylberechtigter mit § 25b AufenthG muss wg. Ablauf des Titels einen Neuantrag stellen. Grund war, dass ein minderjähriges Kind in seinem Haushalt war. Dies ist jetzt nciht mehr der Fall. Allerdings lebt er jetzt länger als 8 Jahre (seit 2013) in Deutschland. Kann er denselben Aufenthaltstitel wieder beantragen und wenn ja, welche Nachweise muss er erbringen. Vor allem über ausreichende Einnahmen zum Lebensunterhalt. Reichen dazu Kontoauszüge, um den Nachweis von Einnahmen zu erbringen oder ist eine Steuererklärung erforderlich?
Hallo Ralf,
ch habe die Frage mal weitergeleitet und warte auf eine Rückmeldung. Dann schreibe ich sofort.
Diese Info habe ich von einer Kollegin:
Näheres zu den Fragen findet sich - allerdings mit Anwendungsbezug Niedersachsen - hier: https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2020/05/Brosch%C3%BCre-_…
In Duldungsfragen kennt sie sich nicht so gut aus und schlägt die IvAF Netzwerke vor.