Abschiebungsverbot

Hessam24 • 8 April 2023
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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe ein Abschiebungsverbot für ein Jahre bekommen, und das gilt bis 17.10.2023. 

Ich möchte Wissen ob es weiter verlängert wird,

wenn ja wie lange wird verlängert? 
Mit freundlichen Grüßen . 

Antworten (1)

Moderation

Hallo Hessam24 ,
danke für Deine Frage.
Die Aufenthaltserlaubnis aufgrund eines Nationalen Abschiebeverbotes wird ein Jahr erteilt. Wenn das Jahr abläuft und die Gründe für das Abschiebeverbot weiter bestehen, zum Beispiel, wenn sich die Situation im Heimatland nicht verändert hat, kann eine Verlängerung des Aufenthaltes beantragt werden. Die Aufenthaltserlaubnis ist dann wieder ein Jahr gültig.
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Um deinen Aufenthaltstitel zu verlängern, wendest du dich an die zuständige Ausländerbehörde. Oft kannst du den „Antrag zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis“ beim Empfang am Eingang der Behörde erhalten oder es gibt das Formular online zum Download. Je nach Ausländerbehörde kann das unterschiedlich sein.
Das Formular füllst du aus, kopierst alle notwendigen Unterlagen und sendest es an die Ausländerbehörde. Am besten per Einschreiben. Alternativ kannst du es auch bei einem vereinbarten Termin vorlegen.
Bitte plane ausreichen Zeit für den „Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis“ ein, circa drei Monate bevor deine Aufenthaltserlaubnis abläuft.
Hier stehen noch einmal alle Informationen und die benötigten Dokumente zusammengefasst:
https://handbookgermany.de/de/right-of-residence#faq_39
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Falls du Schwierigkeiten hast, deine Aufenthaltserlaubnis zu verlängern oder Unterstützung beim Ausfüllen des Antrages brauchst, kannst du dich an eine Beratungsstelle vor Ort wenden:
https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/
https://www.jugendmigrationsdienste.de/ueber-jmd/jmd-finden
Wenn du mir das Bundesland oder die nächste größere Stadt nennst, kann ich dich bei der Suche unterstützen.
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Viele Grüße
Daniela

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