Abschibungverbot 25 Abs 3

kabir • 8 April 2023
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Hello 

Ich bin kabir aus Afghanistan 

Ich habe Zeit drei Jahre eine abschibungverbot

Und ich möchte mein Frau nach Deutschland holen  kann ich mit diese Aufenthaltserlaubnis  25 Abs 3  noch Deutschland bringen 

Und ich habe Zeit ein und halbe Jahre in Germany Botschaft in islamabad gewartet auf termin 

Mein Frau braucht A1 certificate oder nein ?

Mit  25 Abs 3 es ist möglich sie kommen in Deutschland 

Und ich arbeit vollziet und ich habe Wohnungen 

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Kabiri

 

Kategorie
Familiennachzug

Antworten (2)

Moderation

Hallo kabir ,
danke für deine Frage.
Hat das Verfahren zum Familiennachzug bereits begonnen und hast du rechtliche Begleitung?
.
Zu deinen Fragen:
Der Nachzug der Ehefrau ist bei einer Aufenthaltserlaubnis nach §25.3 AufenthG unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Du schreibst ja bereits, dass du den Lebensunterhalt sichern kannst und eine eigene Wohnung hast. Hier stehen alle Voraussetzungen: https://handbookgermany.de/de/family-reunification#faq_324
.
Aktuell ist die Pflicht zum Vorlegen eines offiziellen A1 Zertifikates ausgesetzt. Manchmal kann es vorkommen, dass die Botschaft trotzdem danach fragt. Dann kann schriftlich begründet werden, warum kein Zertifikat vorgelegt werden kann. Hier findest du die aktuellen Informationen zum Vorlegen eines Sprachzertifikates:
https://handbookgermany.de/de/afghanistan-info?thema=familiennachzug#fa…
.
Auf der Seite des Auswärtigen Amtes steht eine ungefähre Wartezeit von mindestens 12 Monaten. Die Zeit kann zur Vorbereitung aller notwendigen Unterlagen genutzt werden. Hier findest du noch einmal eine Übersicht:
https://afghanistan.diplo.de/blob/1964050/b49ea42042250a77dc7494ba54e27…
.
Bitte beachte, dass dieser ganze Prozess viel Zeit und Geduld erfordert. Melde dich gerne bei weiteren Rückfragen.
Viele Grüße
Daniela

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