Wenn man seit 2017 in Deutschland einen Aufenthaltgesttatung hat, seit dem 06.2019 arbeitet, keine Sozialleistungen in Anspruch genommen hat und seit 06.2022 eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 19d Abs. 1 Nr. 1c erhalten hat, erfüllt man zwar die Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis, verfügt jedoch noch nicht über die erforderlichen 5 Jahre Aufenthaltserlaubnis
Wie kann ich herausfinden, ob die Zeit meiner Asylantragstellung als Aufenthaltszeit angerechnet wird oder nicht? Wie kann ich die Ausländerbehörde davon überzeugen, diese Zeit zu berücksichtigen?
Ich arbeite als Informatikerin mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag, und die Zeit meines anerkannten Studiums wurde auch von der Deutschen Rentenversicherung als anrechenbare Zeiten für meine spätere Rente berücksichtigt.
übrigens seit 2019 bekomme ich gar keine keine staatlichen Leistungen.
Liebe MMTALA ,
danke für die Antwort. Es ist toll, was du und dein Mann bereits erreicht habt.
Ein Aufenthaltstitel nach § 18b Abs.1 ist für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung möglich. Als Fachkraft kann eine Niederlassungserlaubnis nach 4 Jahren beantragt werden. Hier zählen alle Zeiten in einer Aufenthaltserlaubnis. Zu dieser Möglichkeit solltet ihr euch jedoch vorab beraten lassen.
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Da ihr bereits bei einer Beratungsstelle wart, wäre vielleicht auch eine Beratung bei einem Rechtsanwalt/ einer Rechtsanwältin für Aufenthaltsrecht hilfreich. Hier könntet ihr auch eine Einschätzung erhalten, wie hoch die Chancen auf eine verfrühte Erteilung der Niederlassungserlaubnis sind, wenn fast alle Voraussetzungen weit über dem Minimum erfüllt sind.
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Ich wünsche euch alles Gute.
Viele Grüße
Daniela
Des Weiteren haben wir uns ehrenamtlich bei der Diakonie (zur Begleitung Personen mit Handicap) engagiert, um unsere Integration zu fördern. Mein Mann 2 Monate und ich 1 Monat.
Es ist toll, dass ihr euch ehrenamtlich engagiert habt.
Wenn Sie derzeit einen Ort für eine Beratung kennen, teilen Sie uns dies bitte mit, unabhängig davon, in welcher Stadt wir leben. In den Städten Hagen, Schwerte, Iserlon habe ich keine Ergebnisse erhalten. Dieses Gesetz 19d ist ein wenig unbekannt für Anwälte, oder es bereitet großen Ärger, dass auslanderbehörde sich nicht in diesen Aufenthalt einmischt.
Danke
Hallo MMTALA
hast du schon einmal hier in der Suche https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/
deine Postleitzahl (PLZ) eingegeben?
Du sagst, du kanntest bereits eine Beratungsstelle. War das eine Migrationsberatungsstelle?
Ansonsten gibt es die Möglichkeit eine Beratung bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Aufenthaltsrecht zu vereinbaren. Bei einer verfrühten Antragstellung kann die rechtsanwaltliche Unterstützung hilfreich sein.
Nach einem Kontakt zu Anwält:innen kann auch bei der Migrationsberatung nachgefragt werden.
Hallo, vielen Dank für Ihre Antwort und Ihre Mühe. Ich war bei Caritas und Diakonie in Iserlohn. Diakonie sagte, es sei besser, auf das neue Gesetz zu warten, während Caritas vorschlug, dass ich versuchen solle, meinen Sachbearbeiter zu überzeugen, damit er eine Ausnahme aufgrund einer fehlenden Voraussetzung akzeptiert. Nochmal danke.
Super, dass du bereits Beratungsstellen aufgesucht hast. Meist gibt es verschiedene Wege zum Ziel. Ich wünsche dir sehr viel Erfolg und alles Gute.