Umsiedlung

Elena_ • 3 Juli 2022
6 Kommentare
0 Gefällt mir

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich würde gerne einige Fragen für eine Familie aus der Ukraine stellen, die sich um eine Umsiedlung bewerben möchte. Sie befinden sich in der Umgebung von Petershagen. Die öffentliche Verkehrsanbindung ist schlecht, so dass es manchmal nicht einfach ist, in die nahegelegenen Städte (Petershagen, Minden) zu gelangen. Ich füge dieser E-Mail zwei Dokumente bei, die von Relevanz sein können.

Ich würde die Situation gerne kurz beschreiben. Die Familie (zwei Erwachsene) hat zwei Jungen im Alter von 7 und 14 Jahren. Das ältere Kind hat gesundheitliche Probleme. Zurück in Ukraine besuchte er regelmäßig Ärzte. Es ist nicht immer dringend, aber es ist gut, wenn er einen besseren Zugang zur medizinischen Versorgung hat. 

Die Erwachsenen würden auch gerne Integrationskurse besuchen und die deutsche Sprache lernen. 

Könnten Sie bitte beantworten, ob es für sie möglich ist, aus diesem Grund einen Antrag auf Änderung oder Aufhebung der Wohnsitzzuweisung zu stellen? Werden sie im Falle einer Umsiedlung weiterhin eine Sozialleistung erhalten? 

Wenn sie aus den oben genannten Gründen umziehen dürfen, wie wird dann entschieden, wohin sie umziehen dürfen?

Wenn sie umziehen dürfen, müssen sie nachweisen, dass sie eine Unterkunft gefunden haben, die nicht teurer ist als ein zulässiger Betrag? Oder wäre es möglich, dass ihnen eine Unterkunft zur Verfügung gestellt wird?

Im Moment ist es für sie schwer, alles vor Ort zu organisieren, weil sie weder Englisch noch Deutsch sprechen und sich daher nicht richtig mit ihrem Anprechpartner vom örtlichen Bezirksamt verständigen können. Aus diesem Grund schreibe ich Ihnen direkt, um diese Informationen für die Familie zu klären.

 

Vielen Dank im Voraus für Ihre Zeit.
Mit freundlichen Grüßen

Elena

Kategorie
Umzug

Antworten (6)

Tanja_Friesen_Moderator

Hallo Elena_ ,
die Regelungen für die Wohnsitzauflage für das Bundesland oder sogar die Kommune entspricht den für Personen mit Flüchtlingsschutz geltenden Regelungen (§ 12a AufenthG) und sind ziemlich restriktiv. Es ist theoretisch möglich, in Ausnahmefällen die Aufhebung der Wohnsitzauflage bei der Ausländerbehörde zu beantragen. Das muss aber immer sehr gut begründet werden.
Deshalb denke ich, dass eine Beratung wichtig ist, wie Beate schon geschrieben hat. In der Beratung kann die Familie ihren Fall schildern und alle Möglichkeiten durchsprechen.
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die schlechte Bus- oder Bahnverbindung zu Ärzt*innen oder zu den Sprachkursen leider oft nicht ausreicht, um umziehen zu dürfen. Ich kenne aber natürlich die konkrete Situation der Familie nicht und kann daher nicht alle Aspekte, die relevant sind, miteinbeziehen.
Ich hoffe, unsere Antworten geben dir eine erste Orientierung.
Wenn du Nachfragen hast oder noch weiter nach einer Beratungsstelle auf Ukrainisch oder Russisch suchst, dann schreibe uns hier gerne.

Elena_

Vielen Dank für alle Ihre Antworten. Das ist sehr hilfreich.

Tanja_Friesen_Moderator

Na klar! Schreib uns gerne nochmal hier, wenn du Nachfragen oder ein anderes Anliegen hast!
Die Community-Mitglieder freuen sich auch über Erfahrungsberichte (ob etwas geklappt hat oder nicht). Das ist nämlich ein Thema, das im Moment sehr viele Menschen beschäftigt.

Um an der Unterhaltung teilzunehmen melde dich an oder registriere dich.