Ich habe bei der Stadt Karlsruhe Ordnungs- und Bürgeramt Staatsangehörigkeitsbehörde einen Antrag auf Erteilung der Einbürgerung gestellt.
Sie fordern von mir Integrationskurs den Nachweis an, eine Bescheinigung, dass ich erfolgreich an einem Integrationskurs teilgenommen habe, um die Einbürgerungsfrist von acht Jahre auf sieben Jahre zu verkürzen.
Ich habe keinen Nachweis, dass ich an einem Integrationskurs teilgenommen, da meine Asylverfahren lange gedauert hat, ich bin erst im Januar 2020 nach meinem zweiten Asylinterview als Flüchtling anerkannt wurde. Bevor ich als Flüchtlinge anerkannt wurde, habe ich schon bis Niveau B2 Berufsbezogenes Sprachtraining im AAW Arbeitskreis für Aus- und Weiterbildung e.V. teilgenommen und erfolgreich Telc B1 Zertifikat erworben.
Dieser Kurs wurde von Ihnen (ESF-BAMF-Programm) unterstützt und die kosten wurden von Ihnen übergenommen. Die Teilnahmebescheinigen, mein Telc B1 Zertifikat und Einbürgerungstest „Leben in Deutschland“, wurde an die Staatsangehörigkeitsbehörde gesendet, dennoch Sie fordern den Nachweis über den Integrationskurs an.
Ich arbeite seit September 2018 nachdem ich meinen Sprachkurs abgeschlossen habe, deshalb habe ich keinen Integrationskurs vom Jobcenter angeboten bekommen, weil nicht benötigt.
ich möchte gern fragen, ob das Berufsbezogenes Sprachtraining an dem ich teilgenommen habe, als Integrationskurs gilt und die Einbürgerungsfrist von acht Jahre auf sieben Jahre zu verkürzt, zudem kann ich bei der BAMF Integrationskurs Nachweis anfordern.
Sag gerne Bescheid, wenn du noch weitere Nachfragen hast. Und es wäre hilfreich für unsere Community, wenn du deine Erfahrung dann mit uns teilst: Hat es funktioniert oder nicht?
Diese Erfahrungsberichte sind wertvoll, um andere Community-Mitglieder, die vielleicht den selben Prozess gerade durchmachen, zu informieren und zu unterstützen. Danke dir!
Ach ja und gerne einfach Tanja!
Hallo Tanja, danke
Ich habe die Website Gerade gelesen, bei mir ist Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Abs. 1 AsylG ) Genfer Flüchtlingskonvention Anerkannt, ab Januar 2022 Niederlassungerlaubnis.
Bitte sagst du mir bitte Bescheid, ob ich den unten genannten Fall treffe und ich kann ohne Integrationskurs Nachweis nach 6 Jahre eingebürgert werden.
Fall 3
Sie sind in Deutschland international schutzberechtigt, asylberechtigt oder staatenlos.
Möglicherweise können Sie sich als international Schutzberechtigte/-r oder als Asylberechtigte/-r bereits nach einem Aufenthalt von sechs statt acht Jahren einbürgern lassen. Die Entscheidung darüber trifft die Einbürgerungsbehörde. Wichtig: Auch die Dauer Ihres Asylverfahrens ist ein Teil dieser sechs Jahre.
Bei staatenlosen Personen kann die Einbürgerungsbehörde die notwendige Aufenthaltsdauer ebenfalls auf sechs Jahre verkürzen.
AK786 gute Frage! Das kann tatsächlich sein.
Hier ist es wichtig zu unterscheiden, wann du einen Anspruch hast und wann die Behörde selbst entscheiden kann, wann die Einbürgerung erlaubt wird.
Wenn wir den "normalen" Fall nehmen (8 Jahre, alle anderen Voraussetzungen auch erfüllt), dann hast du Anspruch auf Einbürgerung. Das bedeutet, dass die Behörde nicht ablehnen kann.
Bei dem Fall 3 ist es ein bisschen anders. In diesem Fall hast du keinen Anspruch früher eingebürgert zu werden. Die Behörde kann aber die Ermessenseinbürgerung erlauben. Ermessen bedeutet, dass die Behörde erlauben oder ablehnen kann. Die Behörde prüft also jeden Fall einzeln und trifft eine individuelle Entscheidung.
Ich habe dazu auch einen Text von unserem Partnerprojekt "Handbook Germany" gefunden. Hier ist der Link: https://handbookgermany.de/de/citizenship
Du kannst auf die Frage klicken "Ich erfülle die Voraussetzungen nicht. Kann ich trotzdem eingebürgert werden?" Dort ist die Ermessenseinbürgerung erklärt.
Du könntest deine Behörde darauf aufmerksam machen und nachfragen, ob das in deinem Fall möglich ist. Falls sie verneinen, erkundige dich, welche Voraussetzungen du dafür erfüllen müsstest, damit sie zustimmen.
Vielen Dank für die Info, ich werde mich darum kümmern.
Hallo AK786 , ich wollte mal nachfragen, wie es mit deinem Antrag gelaufen ist. Konntest du die Frage nach dem Sprachkurs mit den Behörden klären? Berichte uns gerne, was geklappt und was nicht funktioniert hat.
Der Erfahrungsaustausch ist in solchen Fragen sehr wertvoll.
Stelle auch gerne deine Nachfragen hier im Forum.
Hallo Tanja,
leider das hat nicht geklappt, ich habe BAMF kontaktiert wegen Integrationkurs Nachweiss, aber Sie haben mir gezagt, dass die Sprachkurs ich obselviert habe zählt nicht als Integrationkurs und für den Berufbezognes kur können Sie mir keine Nachweiss geben, weil den kurs habe ich i 2017 teilgenommen und wenn ein kurs mehr als 1 jahr älter ist, können die Nachwiess oder Bestätigung geben.
Dann habe in September 2022 Einbürgerungsbehörde geschrieben, dass ich keine Nachweiss über Intergrationskurs habe und ich warte auf dem Antwort von Einbürgerungsbehörde.
Es tut mir Leid, das zu hören. Danke, dass du uns berichtet hast, wie es ausgegangen ist. Das ist immer hilfreich, von der Erfahrung unserer Community-Mitglieder zu lernen.