Drittstaatsangehörige aus Ukraine

Jennifer Sartori-Krusche • 23 März 2022
2 Kommentare
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Hallo, ich bin aus Ukraine geflüchtet, komme aus Afghanistan. Muss ich hier Asyl beantragen, welchen Aufenthalt bekomme ich?

Antworten (2)

Tanja_Friesen_Moderator

Hi,
es kann sein, dass du in Deutschland „vorübergehenden Schutz“ bekommen kannst; das wäre die Aufenthaltserlaubnis nach §24 Aufenthaltsgesetz. Das hängt von deinem Aufenthalt in der Ukraine ab. Anspruch auf "vorübergehenden Schutz" haben Menschen, die in der Ukraine einen unbefristeten Aufenthaltstitel hatten oder als Flüchtlinge anerkannt waren oder einen anderen internationalen oder nationalen Schutzstatus hatten und die Ukraine ab dem 24.02.2022 verlassen haben.
Ich hoffe, diese kurze Info hilft dir etwas weiter. Melde dich gerne nochmal, wenn du weitere Fragen hast.

Tanja_Friesen_Moderator

Grundsätzlich ist es wichtig, alle aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten zu prüfen. Es kann sein, dass für dich auch ein anderer Weg als der vorübergehende Schutz Sinn macht. EIne individuelle Beratung macht da Sinn.
Wenn du dafür Tipps/Kontakte brauchst, sag gerne Bescheid.

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